- entgegen
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1ent|ge|gen [ɛnt'ge:gn̩] <Präp. mit Dativ>:im Widerspruch, Gegensatz zu etwas:entgegen anderslautenden Meldungen hat der Sänger seine Tournee nicht abgesagt; entgegen dem Antrag wurde die Bestimmung nicht geändert.Syn.: gegen, ↑ wider (geh.).2ent|ge|gen [ɛnt'ge:gn̩] <Adverb>:[in Richtung] auf jmdn., etwas hin/zu:der Sonne entgegen!* * *
ent|ge|genI 〈Präp. m. Dat.〉1. in Richtung auf etwas od. jmdn., auf ... zu, auf ... hin2. im Gegensatz zu, zuwider3. im Unterschied zu, gegenüber● er hat \entgegen meinen Anweisungen, meinem Befehl, Rat gehandelt; \entgegen dieser Nachricht müssen wir jetzt mitteilen, dass ...; dem Schnee, dem Regen dem Wind \entgegenII 〈Adv.〉 jmdm. od. einer Sache \entgegen sein etwas gegen ihn od. dagegen haben, feindl. gesinnt sein[<ahd. ingagan; → in, gegen]* * *
der Sonne e.2. entgegengesetzt, zuwider:diese Ansicht ist meiner völlig e.2ent|ge|gen <Präp. mit Dativ> [↑ 1entgegen]:im Widerspruch, im Gegensatz zu:e. meinem Rat/(selten:) meinem Rat e. ist er abgereist.* * *
ent|ge|gen [mhd. engegen, ahd. ingegin, aus 1↑in u. ↑gegen]: I. <Adv.> 1. [in Richtung] auf jmdn., etw. hin; auf jmdn., etw. zu: dem Morgen, der Sonne e.; die Menschenflut, die sich von den schmalen Gehsteigen in die Fahrbahn stürzt, den schweren Autobussen mutig e. (Koeppen, Rußland 187). 2. entgegengesetzt, zuwider: dieser Beschluss ist unseren Wünschen völlig e.; diese Ansicht ist meiner völlig e. II. <Präp. mit Dativ> im Widerspruch, im Gegensatz zu: e. meinem Rat/(selten:) meinem Rat e. ist er abgereist.
Universal-Lexikon. 2012.